RatgeberWebdesign für Kanzleien
Die Kanzlei-Website: was sie leisten muss und was sie darf.
Mandanten prüfen eine Kanzlei online, bevor sie anrufen. Dieser Artikel zeigt, welche Angaben Pflicht sind, was das Berufsrecht bei der Werbung erlaubt und wie Kanzleien bei Google gefunden werden.
EntwürfeKanzlei-Websites
Wie eine Kanzlei-Website aussehen kann.
Ein aktuelles Projekt für eine Münchner Kanzlei und Entwürfe für fiktive Kanzleien, alle vollständig umgesetzt und im Browser zu öffnen. In den Entwürfen sind Namen, Mandate und Zahlen erfunden.
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Woran Mandanten eine Kanzlei messen
Wer einen Anwalt sucht, steckt oft in einer belastenden Lage: eine Kündigung, eine Trennung, ein Streit mit dem Vermieter. Die Website muss in wenigen Sekunden vier Fragen beantworten.
Kann diese Kanzlei mein Problem lösen?
Rechtsgebiete in der Sprache der Mandanten. „Kündigung erhalten“ versteht jeder, „Individualarbeitsrecht“ nicht.
Wer wird mich vertreten?
Anwältinnen und Anwälte mit Foto, Zulassung, Fachanwaltstitel und Schwerpunkten. Vertrauen entsteht zu Menschen.
Was kommt auf mich zu?
Ablauf des ersten Gesprächs, Orientierung zu den Kosten, Erreichbarkeit. Wer weiß, was ihn erwartet, ruft eher an.
Wie erreiche ich die Kanzlei jetzt?
Telefon und Kontaktweg auf jeder Seite sichtbar, auf dem Smartphone mit einem Fingertipp.
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Pflichtangaben auf der Kanzlei-Website
Für Anwältinnen und Anwälte reicht das gewöhnliche Impressum nicht. Als reglementierter Beruf müssen Kanzleien zusätzliche Angaben machen. Die Checkliste fasst zusammen, was für eine typische deutsche Kanzlei gilt.
Name und Anschrift, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte
Telefon und E-Mail-Adresse
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG
Register und Registernummer, etwa Partnerschafts- oder Handelsregister
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG
Zuständige Rechtsanwaltskammer
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 a DDG
Gesetzliche Berufsbezeichnung („Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“) und der Staat, der sie verliehen hat
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 b DDG
Berufsrechtliche Regelungen (BRAO, BORA, FAO, RVG, CCBE-Berufsregeln) und wo sie abrufbar sind, z. B. bei der Bundesrechtsanwaltskammer
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 c DDG
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG
Berufshaftpflichtversicherung: Name und Anschrift des Versicherers, räumlicher Geltungsbereich
Hinweis zur Teilnahme an Verbraucherschlichtung. Pflicht, wenn am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt waren; zuständig ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
Datenschutzerklärung
Art. 13 DSGVO
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Was das Berufsrecht bei der Werbung erlaubt
Kanzleien dürfen werben, aber anders als ein Onlineshop. Drei Regeln bestimmen, was auf der Website stehen darf. Eine hochwertige Gestaltung ist mit allen dreien vereinbar.
Sachlich informieren, nicht um den Einzelfall werben
Nach § 43b BRAO ist Werbung erlaubt, wenn sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Marktschreierische Superlative und Druck („Nur heute kostenlose Erstberatung!“) sind es nicht.
Schwerpunkte nur mit nachweisbaren Kenntnissen
Teilbereiche ihrer Tätigkeit dürfen Anwältinnen und Anwälte nach § 7 BORA nur benennen, wenn sie entsprechende Kenntnisse nachweisen können, etwa durch Ausbildung, Berufspraxis oder Veröffentlichungen. Die Benennung darf nicht mit einer Fachanwaltsbezeichnung verwechselbar oder sonst irreführend sein.
Referenzen nur mit Einwilligung
Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO endet nicht an der Website. Fallbeispiele, Mandantennamen und Erfolgsmeldungen gehören nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder vollständig anonymisiert auf die Seite. Das gilt auch für Antworten auf Online-Bewertungen.
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Datenschutz und Verschwiegenheit
Über das Kontaktformular einer Kanzlei kommen oft schon im ersten Satz vertrauliche Informationen. Daraus folgen drei Anforderungen an die Technik.
- Dienstleister verpflichten. Wer als Webdesigner, Hoster oder Wartungsdienst Zugang zu Anfragen haben kann, ist Dienstleister im Sinne von § 43e BRAO. Der Vertrag braucht Textform und verpflichtet zur Verschwiegenheit, mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen.
- Keine Daten ohne Not an Dritte. Schriften, Karten und Videos von fremden Servern übertragen die IP-Adresse der Besucher. Das Landgericht München I hat das für Google Fonts beanstandet (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
- Tracking nur mit Einwilligung. Nicht notwendige Cookies und Analysewerkzeuge brauchen eine Einwilligung nach § 25 TDDDG. Eine cookielose Statistik ohne personenbezogene Daten kommt ohne Banner aus.
„Diese Website arbeitet selbst so: Schriften auf dem eigenen Server, cookielose Statistik und kein Cookie-Banner, weil es nichts einzuwilligen gibt.“
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Wie Kanzleien bei Google gefunden werden
Rechtsthemen misst Google besonders streng an Erfahrung und Vertrauenswürdigkeit. Vier Gegenüberstellungen zeigen, was bei Kanzleien wirkt.
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Eine Seite pro Rechtsgebiet
Statt:
Eine Leistungsseite mit drei Sätzen und einem Kontaktformular.Besser: Die Fragen, die Mandanten wirklich stellen. Im Arbeitsrecht etwa, dass die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen erhoben werden muss (§ 4 KSchG). Wer das liest, ruft eher heute an als nächste Woche.
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Echte Standorte statt Stadtseiten
Statt:
„Anwalt Arbeitsrecht [Stadt]“ für zwanzig Orte ohne Büro.Besser: Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil für jeden echten Kanzleisitz. Fast gleiche Stadtseiten sind nach Googles Spam-Richtlinien Doorway-Seiten.
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Erkennbare Autoren
Statt:
Fachtexte ohne Namen, von irgendwem geschrieben.Besser: Jede Fachseite nennt die Anwältin oder den Anwalt, der sie verantwortet, mit Zulassung und Schwerpunkt.
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Saubere Technik statt Sonderdateien
Statt:
llms.txt und Spezial-Markup für ChatGPT & Co.Besser: Schnelle, indexierbare Seiten mit klarer Struktur. Für KI-Antworten in der Google-Suche braucht es laut Google keine Sonderdateien.
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So entsteht Ihre Kanzlei-Website
Die Entwürfe oben sind Studien für fiktive Kanzleien, das aktuelle Projekt für Kanzlei Dr. Schmidt ist echt. So läuft ein Kanzlei-Projekt bei LaudaMedia ab, typischerweise in 6 bis 10 Wochen und zum verbindlichen Festpreis.
- Verstehen. Erstgespräch, 30 Minuten: Rechtsgebiete, Mandanten, Wettbewerb.
- Gestalten. Ihren Startseiten-Entwurf sehen Sie, bevor Sie sich festlegen. Überzeugt er nicht, entstehen keine Kosten.
- Umsetzen. Mit allen Pflichtangaben und der Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO.
- Wachsen. Nach dem Start bauen wir die Rechtsgebietsseiten aus, die Anfragen bringen.
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Häufige Fragen
01Was kostet eine Kanzlei-Website?
Das hängt vor allem von der Zahl der Rechtsgebiete, Anwaltsprofile und Standorte ab. Eine Preisliste gibt es nicht: Nach einem 30-minütigen Erstgespräch erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis.
02Schreiben Sie auch die Texte zu den Rechtsgebieten?
Wir strukturieren die Seiten, stellen die Fragen und bringen Ihre Antworten in eine lesbare Form. Die fachliche Aussage kommt von Ihnen, denn rechtliche Inhalte müssen von jemandem stammen, der sie verantworten kann.
03Können wir Mandantenbewertungen auf der Website zeigen?
Ja, solange die Bewertung von der Mandantin oder dem Mandanten selbst stammt und keine Details aus dem Mandat preisgibt. Ohne Einwilligung dürfen weder Name noch Fall genannt werden, denn die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO gilt auch auf der Website.
04Brauchen wir für jede Stadt eine eigene Seite?
Nein. Eine eigene Seite lohnt sich nur für einen echten Kanzleistandort. Viele fast gleiche Seiten für Städte ohne Büro wertet Google als Doorway-Seiten, also als Spam.
05Wie lange dauert ein Kanzlei-Projekt?
Typischerweise 6 bis 10 Wochen. Den Entwurf der Startseite sehen Sie, bevor Sie sich festlegen.
Dieser Überblick gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften und die Hinweise Ihrer Rechtsanwaltskammer.